Zitat von Paulchen
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Wie viele Lumias hast Du eigentlich???




, ein Auto (und somit auch das damit verbundene Kennzeichen) zumindest juristisch nicht als „Teil der Persönlichkeit“ gesehen wird und somit auch keine Persönlickeits-Schutzrechte dafür gelten. Ist ja „Normalbürgern“ nicht möglich, daraus auf die Identität des Halters zu schließen.






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